Ein BGH-Urteil stärkt den Provisionsanspruch des Maklers gegen den suchenden Mieter, der dem Makler zuvor einen Suchauftrag zur Wohnungssuche erteilt hatte. Der Makler hatte dem Mieter nach Erteilung des Suchauftrages eine Immobilie vermittelt. Der Makler darf vom Mieter laut Gesetzestext nur dann eine Provision verlangen, wenn die Immobilie ausschließlich aufgrund des Suchauftrages vermittelt wurde. Das Gericht sah diese Ausschließlichkeit gegeben, obgleich ein reger Austausch zwischen dem Vormieter der Wohnung, der seinerseits ein eigenes Interesse an der zügigen Vermietung verfolgte, stattgefunden hatte. Das Urteil des BGH Karlsruhe können Sie hier einsehen (BGH, Urteil vom 14.03.2019, Az. I ZR 134/18). Zum Urteil erschien ein Fachbeitrag in der Zeitschrift „Immobilienwirtschaft“ (12/2019).
BGH-Urteil: Auswirkungen auf den Mietmarkt möglich
Der vom BGH gestärkte Provisionsanspruch des Maklers geht mit der Aufweichung der im Gesetzestext hart formulierten Ausschließlichkeitsklausel einher. Das Urteil könnte dazu führen, dass Makler in der Praxis wieder häufiger für den Mietinteressenten nach Wohnraum suchen. Nach der Einführung des Bestellerprinzips im Juni 2015 wurde das beschriebene Marktsegment von Wohnungsvermittlern kaum noch bearbeitet.
Provisionsteilung: Bestellerprinzip beim Immobilienkauf abgeräumt

Inzwischen ist das Thema Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf abgeräumt und vom Tisch: Die Koalition hat sich bereits im August 2019 geeinigt, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und geteilt werden soll. Ein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf wird es nach der Einigung wohl nicht geben. Erstmals wird jedoch ein bundesweiter Standard zur Höhe der Maklercourtage eingeführt. Der Entwurf durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Mit in Kraft treten der Reform kann zur Mitte des Jahres gerechnet werden. Die Regelung wird jedoch ausschließlich für die Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum gelten.
Die Politik verspricht sich von der Lösung, dass Verkäufer bei der Beauftragung des Maklers Verhandlungsspielräume nutzen und die Maklerprovision auf diese weise insgesamt sinken könnte. Mit der nun vorangetriebenen Lösung haben die Koalitionspartner einen Kompromiss gefunden. Die SPD hatte ursprünglich ein echtes Bestellerprinzip gefordert, wonach die Maklercourtage gänzlich auf den Verkäufer umgelegt würde. Die Grünen wollten zusätzlich noch eine Deckelung der Provisionshöhe auf maximal 2 Prozent. Makler können aufatmen: Der gefundene Kompromiss räumt beide, für Immobilienvermittler deutlich ungünstigere Versionen einer Umstrukturierung des Maklerrechts, noch vor der Bundestagswahl 2021 ab. Die Maklerbranche kann sich insofern auf wiedererlangte Planungssicherheit freuen, Immobilienkäufer gewinnen eventuell einen bis zwei Prozentpunkte bei gleicher Vermittlungsqualität. Der koalitionäre Kompromiss wird nicht nur von der Opposition, sondern auch aus Teilen der Maklerbranche kritisiert: Ein echtes Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf hätte die prozessstrukturell und digital veraltete Branche zur Restrukturierung gezwungen.
Immobilienportale werden zur Konkurrenz des Immobilienmaklers, Branche sucht Lösungen
Haufe beleuchtet das schwierige Verhältnis zwischen Immobilienportalen und Maklern. Immobilienportale treten jüngst häufig in Konkurrenz zum alteingesessenen Makler, bieten „Maklernahe Dienstleistungen“ an. Für Immobilienvermittler ist die Insertion über das Immobilienportal aktuell noch die erste Wahl. Die Announce im Internet beerbt die Anzeige Immobilienteil der Tageszeitung, die über die Jahre unwirtschaftlich geworden ist. Die Preispolitik der Immobilienportale und die immer stärker wahrgenommene Konkurrenzsituation zum Makler führe jedoch dazu, dass Maklerbetriebe nach Alternativen suchen. In Kombination mit der Digitalisierung gewinnt die Insertion über eigene Kanäle, Facebook, Datenbanken oder die eigene Website an Bedeutung. Auch den diskreten Verkauf von Immobilien an vorgemerkte Kunden begreifen immer mehr Immobilienmakler als lohnenden Geschäftsansatz.
Immobilienblase: Kein Ende der Preisexplosion auf dem Immobilienmarkt in Sicht
Auf dem Immobilienmarkt scheint kein Ende der Preisexplosion in Sicht. Die Zinsen bleiben niedrig, meint Prof. Dr. Hans-Werner Sinn auf der BIIS Jahrestagung Immobilienfonds zum Thema Immobilienblase, BREXIT und die deutsche Wirtschaft. Sinn betonte die politische Motivation, die Zinsen niedrig zu halten, er kritisiert gleichzeitig die Zombifizierung der Wirtschaft. Die Wirtschaft funktioniere im „Japan-Modus“.
Aus Branchenkreisen wird berichtet, dass Banken die Kreditvergabe bei Risikoprojekten aufgrund der abschmelzenden Risikomargen einschränken.
Zu den Immobilienthemen der Vorwoche (KW4/2020): Stagnierende Mieten, steigende Preise, die große Angst vor der Immobilienblase!
Zu den Immobilienthemen der nächsten Woche (KW5/2020): Mietendeckel, Bestellerprinzip, Baugenossenschaften im Aufwind
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