Eine weitere Woche auf dem deutschen Immobilienmarkt vergeht, die maßgeblich durch das Coronavirus und dessen Folgen geprägt wird. Die Lähmung durch den Corona-Schock ist allgegenwärtig. Sie zeigt sich durch Unsicherheit und Chaos bei sämtlichen Akteuren der Immobilienprozess- und Wertschöpfungskette, wie auch in der übrigen deutschen Wirtschaft. Die Fragen nach den Auswirkungen des Corona-Crashs an den Börsen auch für die Immobilienmärkte werden lauter, während die Börsen weiter fallen, unbeeindruckt von den Interventionen der Zentralbanken.
Die Chaos-Chronik in der Immobilienbranche
Noch im Verlauf der vergangenen Woche (KW11/2020) sind die Marktteilnehmer vergeblich auf der Suche nach klaren Handlungsempfehlungen. Eine Indikation, jedoch keine klare Verlautbarung, liefert die Kanzlerin in ihrer Pressekonferenz am Donnerstagabend (12.03.). Unbedingt erforderliche Termine dürfen wahrgenommen werden, alle weiteren sozialen Aktivitäten sollen eingestellt werden.

Welche Termine gelten für die (nicht systemrelevante) Immobilienbranche als unbedingt erforderlich? Eine Auslegung, die jedes Unternehmen für sich selbst interpretieren muss.
Einige Maklerunternehmen sagen geplante Besichtigungen vollständig ab, andere fahren mit Sammelbesichtigungen fort, als gäbe es kein Coronavirus. Im Laufe des Montags wird der O-Ton von Bundesregierung und Ländern etwas klarer. Die Schließung einer Vielzahl von publikumsträchtigen Branchen wird angeordnet. Handwerker und Dienstleister dürfen jedoch weiterarbeiten. Maklerunternehmen gehören zu den Dienstleistern.
Gleichzeitig verstärkt sich die Diskussion über Coronaparties und Parkspaziergänger. Hausverwalter sind nun dazu angehalten, Eigentümerversammlungen abzusagen. Der IVD Immobilienverband Deutschland bekräftigt zudem, nur noch Einzelbesichtigungen seien erlaubt. Ein Großteil der immobilienbezogenen Termine entfällt dennoch, trotz grundsätzlicher Erlaubnis: Entweder möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht dem Infektionsrisiko aussetzen oder der Teilnehmer des Termins sagt ab. Auch werden bereits geplante Notartermine vermehrt abgesagt. Investoren wollen durchatmen und abwarten – im Wissen, dass dem Verkäufer im Augenblick die Hände gebunden sind und er in naher Zukunft mit keinem alternativen Käufer protokollieren wird.
Warten auf den Shutdown
Ab der Wochenmitte gleicht der Geschäftsbetrieb dem Warten auf die Ausgangssperre, den totalen Shutdown. Handwerksbetriebe bemühen sich, bestehende Baustellen „noch schnell abzuschließen“, die letzten Vertragsunterzeichnungen werden vorangetrieben, mit den meisten Vermietern und Verkäufern ist vereinbart, die Vermarktungsbemühungen für deren Immobilien bis nach der Krisenzeit auszusetzen.
Markt prophezeit Bankensterben
Gleichzeitig blicken Immobilieninvestoren besorgt auf die rapide fallenden Aktienkurse der Banken, die durch ihr Leihverhalten maßgeblich für die dauerhafte Stabilität von Immobilienpreisen verantwortlich sind. Der Spiegel fragt am 16.03., ob die Coronakrise zum Kollaps des Finanzmarkts führen könnte, malt eine Zukunftsvision von Kunden, die Kassenschalter und Geldautomaten stürmen.
Corona-Rezession: Kreditklemme wird zum Mega-Risiko für Immobilieninvestoren
Immobilienpreise im Coronafieber: Wie geht es mit der Immobilie weiter?
Wie ernst wird die Coronakrise für die Wirtschaft, müssen sich Immobilieninvestoren jetzt selbst fragen. Immobilieninvestoren müssen nun kalkulieren, wie ernst die Coronakrise für die Wirtschaft ausfallen wird und wie scharf Deutschland die Rezession treffen kann. Der am Donnerstag veröffentlichte Ifo-Geschäftsklimaindex ist im März auf 87,7 Punkte eingebrochen (Wert 02/ 2020 96 Punkte) – der stärkste Rückgang seit 1991. Für den Immobilieninvestoren kann sich sich eine Wirtschaftskrise an Mietausfällen durch die Insolvenz von Gewerbemietern zeigen. Leerstand von Gewerbeimmobilien ist eine der Folgen, aber auch Preisabschläge bei der Neuvermietung – sowohl bei der Gewerbeimmobilie als auch bei Wohnimmobilien: Fehlende Nachfrage oder Mietausfälle im Segment Wohnen entstehen durch Mietausfälle im Ergebnis von Arbeitsplatzverlusten der Mieter oder Umzug in eine andere Region des Landes.
Beide Szenarien führen entweder zu längeren Vermarktungszeiten bei der Veräußerung oder zu fallenden Verkaufspreisen. Die Preisrückgänge / Wertminderung würden Banken bei der Beleihungswertberechnung einpreisen- die Negativspirale auf dem Immobilienmarkt gerät ins Rollen.
Entgegenwirken würden Staatshilfen, sollten sich die Hilfen tatsächlich über das gesamte Spektrum der Volkswirtschaft platzieren lassen und die Stabilisierung der Nachfrage unterstützen.
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weitere Meldungen der KW 12/2020
Mietendeckel: Vorbehalte in Berlin, Eilantrag in Karlsruhe abgelehnt
Die Berliner Morgenpost berichtet am Montag über „Vorbehalte“ gegen den Mietendeckel, die die Behörde des Berliner Justizsenator Dirk Behrends (Grüne) geäußert haben will. „Es wurden Vorbehalte zur rechtsförmlichen Fassung verschiedener Regelungen des Gesetzentwurfs und zur voraussichtlichen Belastung der mit der Anwendung des Gesetzes befassten Gerichte geltend gemacht“, zitiert das Blatt Daniela Brückner, Staatssekretärin für Justiz. Das Berliner Landgericht hatte in der Vorwoche vermeldet, es halte das Gesetz für „verfassungswidrig“, da dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehle. rbb24 berichtet, die 67. Zivilkammer des Landgerichts habe dargelegt, dasss „die gesetzlichen Vorschriften des Mietendeckels formell verfassungswidrig seien“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werde nun über die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Vorstoßes entscheiden. Die Bearbeitung innerhalb eines Eilantrages hatte das Gericht in Karlsruhe am 12.03. bereits abgelehnt. Eine erste Niederlage für die Vermietervertreter und die Immobilienwirtschaft. Die „Ablehnung der Eilanträge gegen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht trifft keine endgültige Aussage darüber, ob der Deckel verfassungsgemäß ist oder nicht. Auch die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel besitzt, ist nach wie vor offen.“, kommentiert Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen den Zwischenstand, Man sei weiterhin davon überzeugt, dass das Land Berlin Verfassungsbruch begehe. „Der Berliner Senat stellt Ideologie über das existierende Rechtssystem.“
Erfolgreich in der Krise: Die Coronakrise geschäftlich als Chance verstehen
Im Schlechten das Gute sehen, könnte in Zeiten des Coronavirus helfen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Die Coronakrise bietet echte Chancen, trotz allen Übels: Entrepreneurs und Unternehmen können jetzt eingefahrene Strukturen hinterfragen und die Gunst der Stunde nutzen um, sich von umprofitablen oder ungeliebten Geschäftsbereichen dauerhaft zu verabschieden. Auch der Kursverfall an den Weltbörsen und nicht zuletzt bei Kryptowährungen wie dem Bitcoin bietet mannigfaltige Chancen zum Einstieg in die Kapitalmärkte.
Achtung: Bitte Zuhause bleiben!
Die Spätfolgen des Coronavirus sind noch völlig ungeklärt – nicht allein die Folgen für das Wirtschaftssystem, sondern besonders die Folgen für die Gesundheit der Betroffenen. Insbesondere von jungen Generationen wird die Letalität des Coronavirus unterschätzt, meinen Experten. Die Bundesregierung wird unser Bewegungsverhalten am heutigen Samstag beobachten. Schützen wir uns selbst, schützen wir unsere Mitmenschen und bekämpfen wir gemeinsam die Verbreitung des Virus. Bleiben wir heute und die kommenden Tage und Wochen in den eigenen vier Wänden, auch wenn es schwerfallen sollte.
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2 Gedanken zu “Coronavirus friert Immobilienbranche ein: Angst vor fallenden Immobilienpreisen und Rezession (Immobilienthemen der KW 12/2020)”